Rechtsprechung
VG Trier, 04.07.2022 - 9 K 463/22.TR |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Rheinland-Pfalz
Schülerbeförderung: Keine Erstattung von Taxikosten
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 69 Abs 1 SchulG RP, § 69 Abs 2 SchulG RP, § 69 Abs 4 S 1 SchulG RP, § 69 Abs 4 S 2 SchulG RP, § 69 Abs 4 S 3 SchulG RP
Schülerbeförderungskosten; Anspruch auf anteilige Kostenerstattung anderer Beförderungsmittel; Taxikosten
Kurzfassungen/Presse (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Schülerbeförderung: Keine Erstattung von Taxikosten
- lto.de (Kurzinformation)
Schülerbeförderung: Der Staat zahlt nicht die Taxifahrt zur Schule
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schülerbeförderung: Keine Erstattung von Taxikosten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Erstattung von Taxikosten bei Schülerbeförderung - Übernahme der Taxikosten in voller Höhe nicht mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 2 A 10433/04
Keine Pflicht zur Einrichtung eines Schulbusverkehrs bei vollkommener …
Auszug aus VG Trier, 04.07.2022 - 9 K 463/22
Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz befreit das oben genannte abgestufte System finanzieller wie tatsächlicher Sorgetragung die Eltern der Schüler zwar weitgehend, aber nicht gänzlich von der ihnen im Rahmen der gesetzlichen Unterhaltspflicht obliegenden Aufgabe, für einen Transport zu und von der Schule zu sorgen und die damit verbundenen Kosten als Teil des allgemeinen Lebensaufwandes zu tragen (vgl. OVG RP, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 2 A 10506/14.OVG - OVG RP, Urteil vom 16. Juli 2004 - 2 A 10433/04.OVG -, jeweils ESOVGRP).Den Betroffenen wird zugemutet, aus der persönlichen Lebensgestaltung wie insbesondere der Wahl des Wohnortes folgende diesbezügliche Nachteile selbst zu tragen (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. Juli 2004 a.a.O.).
Hierzu führt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 16. Juli 2004 (a.a.O.) zu § 56 Abs. 4 Satz 3 SchulG a.F. Folgendes aus:.
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 2 A 10506/14
Keine Vollkostenübernahme für Schülerbeförderung zu Freier Waldorfschule: …
Auszug aus VG Trier, 04.07.2022 - 9 K 463/22
Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz befreit das oben genannte abgestufte System finanzieller wie tatsächlicher Sorgetragung die Eltern der Schüler zwar weitgehend, aber nicht gänzlich von der ihnen im Rahmen der gesetzlichen Unterhaltspflicht obliegenden Aufgabe, für einen Transport zu und von der Schule zu sorgen und die damit verbundenen Kosten als Teil des allgemeinen Lebensaufwandes zu tragen (vgl. OVG RP, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 2 A 10506/14.OVG - OVG RP, Urteil vom 16. Juli 2004 - 2 A 10433/04.OVG -, jeweils ESOVGRP).Maßgeblich sind damit allein die in den schülerbeförderungsrechtlichen Vorschriften festgelegten Kriterien und nicht sonstige Präferenzen der Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten ( OVG RP, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 2 A 10506/14 -, juris Rn. 25 ).
- FG Niedersachsen, 28.10.2011 - 6 K 72/11
Auszug aus VG Trier, 04.07.2022 - 9 K 463/22
Ferner soll durch die Übernahme (nur) der Kosten eines vergleichbaren öffentlichen Verkehrsmittels der Betroffene so gestellt werden wie derjenige, der seinen Wohnort (bewusst oder unbewusst) so gewählt hat, dass er die öffentlichen Verkehrsmittel (im Sinne des ÖPNV) zumutbar nutzen kann (vgl. VG Mainz, Urteil vom 26. September 2011 - 6 K 72/11.MZ - n.V.).Die so gewählte Formulierung lässt zwar Abweichungen zu, dabei ist aber davon auszugehen, dass eine solche nur in einem atypischen Einzelfall greifen kann (vgl. VG Mainz, Urteil vom 26. September 2011 - 6 K 72/11.MZ - n.V.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2013 - 2 A 10634/13
Fahrtkosten für den Besuch eines weiter entfernt liegenden Gymnasiums mit …
Auszug aus VG Trier, 04.07.2022 - 9 K 463/22
Es obliegt der Entscheidung des Gesetzgebers, ob und in welchem Umfang er diese Aufgabe in staatlicher Regie übernimmt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 2 A 10634/13 -, juris Rn. 6 ; OVG RP, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 2 B 11142/07.OVG).